Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern am 08.03.2026
Transparenzhinweis
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern
(Bürgermeister, Gemeinderat, Stadtrat und Landrat) am 8. März 2026.
Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Sponsor:
FDP Kreisverband Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Dettendorfer Weg 10 91466 Gerhardshofen www.fdp-nea.org
Kontrollierende Einrichtung:
Siehe Sponsor
Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel
(Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 im Landkreis Neustadt an der Aisch- Bad Windsheim
Online Werbung:
Wir veröffentlichen nicht kostenpflichtige Inhalte auf folgenden Plattformen:
- Meta (Facebook, Instagram, etc.)
- X (ehemals Twitter)
- TikTok
- Youtube
Zeitraum der Veröffentlichung:
Dezember 2025 bis März 2026
Finanzierung:
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der FDP Neustadt/Aisch-Bad Windsheim finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Anbieter und Herausgeber:
Siehe Sponsor
Druckdienstleister:
Wir machen Druck GmbH, Backnang (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
Budget:
Wir machen Druck GmbH: 4600,91 €
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung:
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
Gerhardshofen, im Dezember 2025
- Link zur EU-Verordnung: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/